Häufig gestellte Fragen

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>>>  Bei uns erhalten Sie Kickbacks für Ihre Fonds!  <<<

Häufig gestellte Fragen

Woher stammt die Tarifbezeichnung Alpha-Tarif ?
Alpha ist eine Kennzahl für die Outperformance eines Portfolios gegenüber einem Vergleichsindex. Durch unsere Dienstleistung generieren wir für unsere Kunden ein positives Alpha.

Für welche Depots erstatten Sie Kickbacks ?
Unseren Alpha-Tarif bieten wir derzeit ausschließlich in Verbindung mit einem Investmentdepot bei ebase (European Bank for Financial Services GmbH) an. Fondsanteile, die Sie bereits in einem anderen Depot verwahren, können Sie auf ein ebase Depot übertragen. Nach der Übertragung erhalten Sie auch für diese Fonds unsere Erstattungen.

Welcher Ausgabeaufschlag wird berechnet ?
Sie erhalten für nahezu alle Fonds 100% Direktrabatt auf den Ausgabeaufschlag. Alle Fonds mit einem reduzierten Direktrabatt finden Sie unter dem Link:
Ausnahmen im Alpha-Tarif

Welche Kickbacks werden im Alpha-Tarif erstattet ?
Sie erhalten eine Abrechnung über die gesamten Kickbacks, die wir für Ihr Depot abgerechnet bekommen. Die Kickbacks sind je nach Fondsgesellschaft und Fondsart unterschiedlich und können bis zu 1,0% betragen. Durch Restriktionen bzw. Kürzungen der Kickbacks seitens der Fondsgesellschaft kann sich die Höhe der Kickbacks ändern. Gerne teilen wir Ihnen die aktuellen Kickbacks für die Fonds mit. Bitte senden Sie uns hierzu eine Email mit Angabe des Fonds (Fondsname + ISIN bzw. WKN) an info@alpha-tarif.de.

Warum erstatten Sie nicht die gesamten Kickbacks ?
Damit wir kostendeckend arbeiten und unsere Dienstleistung im Alpha-Tarif langfristig anbieten können erstatten wir 80% unserer Kickbacks.

Erhalten alle Vermittler die gleichen Kickbacks ?
Nein, die Höhe der Kickbacks ist unter anderem von folgenden Faktoren abhängig:
- betreutes Fondsvolumen des Vermittlers
- direkte Vertriebsvereinbarung
Aufgrund der unterschiedlichen Kickback-Sätze der Vermittler ist ein Vergleich unserer Konditionen nur über die Höhe der Kickbacks sowie der prozentualen Rückerstattung möglich.

Wie berechnen sich Kickbacks ?
Wir erhalten die Kickbacks monatlich bzw. vierteljährlich. Die Berechnung erfolgt nachträglich auf End- oder Durchschnittswerte durch die Fondsgesellschaften. Folgende Verfahren kommen zur Anwendung:
- Monatlich anhand des Monatsendwertes
- Monatlich anhand des Durchschnittswertes
- Vierteljährlich anhand des Quartalsendwertes
- Vierteljährlich anhand des Durchschnittswertes
- Interne Bewertungen der Fondsgesellschaft zum Monatsende
- Interne Bewertungen der Fondsgesellschaft zum Quartalsende

Wann erstellt die AAV Fondsvermittlung die Abrechnung ?
Wir erstellen die Abrechnung/Rückerstattung zum Ende der folgenden Monate:
- Februar (Zeitraum 01.11. bis 31.01.)
- Mai (Zeitraum 01.02. bis 30.04.)
- August (Zeitraum 01.05. bis 31.07.)
- November (Zeitraum 01.08. bis 31.10.)
Somit ist ein unterjähriger Vermittlerwechsel empfehlenswert.

Ist die Rückerstattung der Kickbacks steuerpflichtig ?
Die von uns ausgezahlten Kickbacks sind steuerpflichtige Kapitalerträge, die noch nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben. Aufgrund der Investmentsteuerreform müssen Sie die Kickbacks ab 01.01.2018 über die Anlage KAP-INV versteuern.

Wie beantrage ich einen vermögenswirksamen Sparvertrag ?
Die Anlage vermögenswirksamer Leistungen (VL) ist nur in einem Einzeldepot möglich, da das ebase Depot auf den VL-Berechtigten lauten muss.
Die zur Auswahl stehenden Fonds finden Sie im ebase Fondsspektrum. Das anfallende Vertragsentgelt für vermögenswirksame Leistungen finden Sie im aktuellen Preis- und Leistungsverzeichnis von ebase.
Für die Einrichtung eines VL-Vertrages benötigt ebase folgende Angaben: Depotnummer, Fondsname inkl. WKN- bzw. ISIN-Nummer, Anlagebetrag und den Vermerk “VL-Vertrag”. Den Auftrag können Sie per Fax bzw. Brief direkt an ebase senden. Nach Einrichtung des Sparvertrages erhalten Sie von ebase die Unterlagen für den Arbeitgeber.

Kann ich den Alpha-Tarif kündigen ?
Ja - es steht Ihnen jederzeit frei, die Betreuung Ihres Depots auf einen anderen Vermittler zu übertragen. Bitte beachten Sie hierbei, dass Sie ab diesem Zeitpunkt unsere Vermittlungskonditionen nicht mehr erhalten.

Wenn Sie die Antwort auf Ihre Frage hier nicht finden, können Sie das Kontaktformular verwenden bzw. uns eine Email an  info@alpha-tarif.de senden.